Missstände in Kärntner Flüchtlingsunterkünften

27. März 2013

Die Volksanwaltschaft fordert bundesweit strukturelle Verbesserungen, einheitliche Standards und ein effizienteres Beschwerdemanagement

Anlässlich zahlreicher Beschwerden von NGOs, Privatpersonen sowie Medienberichten über die Bedingungen in Flüchtlingsunterkünften in Kärnten überprüfte die Volksanwaltschaft die Quartiere auf der Saualm und in einer Pension in Wernberg. Sie stellte fest, dass Betroffene unter menschenverachtendsten Bedingungen untergebracht und zahlreichen Menschenrechtsverletzungen ausgeliefert waren.

Die Verantwortlichen des Landes Kärnten hatten – so zeigte eine umfassende Einsicht in die Akten - Kenntnis über die unzumutbaren Bedingungen. Trotzdem setzten sie nicht oder nicht rechtzeitig die notwendigen Schritte zur Beendigung der unhaltbaren Zustände.

Die Volksanwältinnen und der Volksanwalt beschlossen aufbauend auf ihren Feststellungen am 22. März 2013 einstimmig eine Missstandsfeststellung. Sie richteten Empfehlungen an die Kärntner Landesregierung und das Bundesministerium für Inneres, damit auf strukturelle Defizite in der Grundversorgung künftig rascher und effizienter reagiert werden kann. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass der Landesrechnungshof Kärnten ausdrücklich feststellte, dass durch die qualitativ inakzeptable Betreuung auch unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht wurden.

Gesundheitsgefährdende hygienische Bedingungen

Die Volksanwaltschaft stellte schwerwiegende hygienische Mängel und unzureichende Versorgung in der Flüchtlingsunterkunft auf der Saualm fest. Das verfügbare Essen war unzumutbar, teilweise verdorben und nicht in ausreichenden Mengen vorhanden. Die Untergebrachten mussten immer wieder Hunger leiden. Auch die mangelnde Infrastruktur führte zu menschenverachtenden Bedingungen. Das Warmwasserduschen und Aufdrehen der Heizung waren teilweise nur zwischen einer halben Stunde und Stunde am Tag ermöglicht worden.

Die zuständigen Verantwortlichen des Landes Kärnten waren in voller Kenntnis über diese Vorgänge und akzeptierten dies zumindest ein Jahr stillschweigend, ohne Abhilfe zu schaffen. Die Kärntner Landesregierung hat gegen menschenrechtliche Verpflichtungen wie das Recht auf Gesundheit und Nahrung sowie das Verbot von unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gemäß Europäischer Menschenrechtskonvention verstoßen. Die Volksanwaltschaft stellt hier somit Menschenrechtsverletzungen und den damit schwerwiegendsten Missstand in der Verwaltung fest.

Arbeitsleistungen ohne hinreichende Schutzmaßnahmen

Die Betreiberin der Flüchtlingsunterkunft auf der Saualm veranlasste die Untergebrachten illegal die ihr obliegende Renovierung des Gebäudes voranzutreiben. Dabei verstieß sie massiv gegen Schutzvorschriften. Die Untergebrachten waren aufgrund mangelnder Alternativen zur Unterbringung auf der Saualm in einer Zwangssituation und konnten sich gegen derartige Anordnungen nicht ohne weiteren Sanktionen ausgesetzt zu sein, zur Wehr setzen. Ein Quartier, in dem derartige Vorfälle passieren, kann nicht als menschenwürdig bezeichnet werden.

Sicherheitsgefährdung durch Gewalt

Die menschenverachtenden Bedingungen auf der Saualm förderten aggressives Verhalten, was sogar von leitenden Beamten des Landes Kärnten festgestellt wurde. Der vom Land Kärnten eingesetzte Sicherheitsdienst konnte die gewaltbereite Atmosphäre nicht entschärfen. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes führten mutwillige Zimmerkontrollen mit Hunden durch und  trugen außerdem offen und sichtbar Waffen und Handschellen. Es kam sogar zu völlig unnotwendigen Störungen bei Gebeten. All dies verunsicherte die Untergebrachten zusätzlich.

Keine psychologische Betreuung und Maßnahmen für die Integration

Obwohl traumatisierte Asylwerbende auf der Saualm untergebracht waren, gab es keine psychologische Betreuung. Die Betreiberin setzte mit Ausnahme eines unzureichenden Deutsch-Unterrichts auch keine Integrationsmaßnahmen. Vielmehr behinderte sie jede Initiative und Unterstützung durch die lokale Bevölkerung und den örtlichen Pfarrer. Hausverbote erschwerten Integrationsmaßnahmen zusätzlich. Das Land war diesbezüglich detailliert informiert und setzte keine wirksamen Maßnahmen zur De-Eskalierung der aggressiven Grundstimmung im Heim auf der Saualm.

Unzureichender Zugang zu medizinischer Versorgung

Aufgrund der abgeschiedenen Lage der Saualm waren die Asylsuchenden bei gesundheitlichen Problemen auf Krankentransporte per Taxi angewiesen. Dafür benötigten sie die Zustimmung der Betreiberin, die zumindest einmal verweigert wurde. Den Asylsuchenden wurde untersagt, die Rettung selbstständig zu rufen - auch dies musste von der Betreiberin oder dem Security-Personal erfolgen. Es gab auch keine Arztbesuche auf der Saualm, was die Situation weiter verschärfte. Somit entschieden medizinische Laien auch in Notfällen, ob Krankentransporte notwendig waren. Selbst erwachsenen Untergebrachten war es verwehrt, auf ihre Medikamente zuzugreifen, da diese von der Einrichtungs-Betreiberin bzw. dem Security-Personal aufbewahrt und verwaltet wurden.

Verspätete Taschengeldauszahlung

Die Gewährung von Taschengeld ist Teil der Grundversorgung, auf die Rechtsanspruch besteht. Das Taschengeld ist daher pünktlich - und nicht wie geschehen mit teilweise erheblicher Verspätung - auszubezahlen.

Keine Transportmöglichkeiten

Die Betreiberin der Flüchtlingsunterkunft auf der Saualm bot keinen Transportservice in bewohnte Gebiete an, wozu sie vertraglich verpflichtet gewesen wäre. Dies war bei der abgeschiedenen Lage des Quartieres besonders problematisch. Die Verantwortlichen des Landes wussten davon, setzten aber keine Schritte.

Nichterfüllung der Kontrollfunktion durch das Land Kärnten

 Der Bund und alle Bundesländer haben die Verpflichtung, Grundversorgung in Übereinstimmung mit nationalen, internationalen und menschenrechtlichen Vorschriften zu gewähren und dafür Sorge zu tragen, dass gesetzliche Normen und menschenrechtliche Standards eingehalten werden.

Die vom Land Kärnten ausgewählten Regionalbetreuerinnen dürften für die Aufgaben, die eine Tätigkeit in einer Flüchtlingsunterkunft erfordert, nicht ausreichend qualifiziert gewesen sein. Sie waren offensichtlich überfordert, Missstände in der Grundversorgungseinrichtung auf der Saualm vollständig zu dokumentieren. Wenn sie von Missständen berichteten, reagierte das Land in vielen Fällen überhaupt nicht oder zumindest nicht angemessen. Ein Beschwerdemanagement, das die Grundlage für die Wahrnehmung der gesetzlichen Kontrollen der Vertragspartner bietet, existierte nicht. Das Land Kärnten kam auf der Saualm seiner Kontrollfunktion nicht ausreichend nach und ermöglichte es der Betreiberin damit, Verpflichtungen im Rahmen der Grundversorgung nicht einzuhalten.

Mängel in der Pension in Wernberg

 Auch bei der Pension in Wernberg hat die Volksanwaltschaft Mängel festgestellt. Der Zustand der Unterkunft war in Bezug auf Hygiene, Gesundheit und Sicherheit über mindestens sechs Monate in einem untragbaren, schlechten Zustand. Regionalbetreuerinnen verfassten keine schriftlichen Aufzeichnungen darüber. Auch hier erfüllte das Land in keinster Weise seine Kontrollfunktion.

 

Empfehlungen der Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft empfiehlt der Kärntner Landesregierung dafür zu sorgen, dass eine derartig menschenunwürdige Unterbringung von Asylwerbenden in der Grundversorgung nicht mehr vorkommt. Die Landesregierung hat Richtlinien über Mindeststandards insbesondere in Bezug auf Infrastruktur, Verpflegung und Hygiene zu erlassen. Die Volksanwaltschaft empfiehlt, zu überprüfen, ob alle Einrichtungen der Grundversorgung in Kärnten der österreichischen Rechtsordnung und nationalen sowie internationalen Standards entsprechen. Mittels Dienstanweisung ist sicherzustellen, dass Beschwerden von Asylwerbenden nachgegangen wird, und Missstände unverzüglich beseitigt werden. Die Volksanwaltschaft empfiehlt des Weiteren, dass psychologische Betreuung und Integrationsmaßnahmen für Betroffene gewährleistet und der Zutritt für hausfremde Personen nicht ausgeschlossen werden. Alle in der Grundversorgung untergebrachten Asylwerbenden müssen außerdem einen selbstbestimmten Zugang zu ärztlicher Versorgung und gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz haben. Es ist des Weiteren sicherzustellen, dass für ihre Sicherheit bestmöglich gewährleistet wird und Geldbeträge rechtzeitig ausbezahlt werden.

Die Volksanwaltschaft empfiehlt der Bundesministerin für Inneres dafür zu sorgen, dass alle Bundesländer ihre Aufgaben gemäß der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG -erfüllen. Dies betrifft vor allem die Unterbringung von Asylwerbenden im Rahmen der Grundversorgung in menschenwürdigen Unterkünften gemäß der österreichischen Rechtsordnung und nationalen wie internationalen Menschenrechtsstandards.

Derzeit rund 20.000 Asylsuchende in Österreich

In Österreich leben derzeit circa 20.000 Asylsuchende. Die meisten dieser Menschen verfügen über kein Geld, sie dürfen nicht arbeiten, um selbst für sich zu sorgen und sind deshalb auf Unterstützung des Staates angewiesen. Gemäß der EU-Aufnahmerichtlinie sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, für hilfebedürftige Asylsuchende einen angemessenen Lebensunterhalt und gesundheitsfördernde Unterbringungen, die unter Achtung der Privatsphäre auch ein Mindestmaß an autonomer Lebensgestaltung ermöglichen, sicherzustellen.

Bei der Beurteilung, ob eine bestimmte Form der organisierten Unterbringung für Asylwerbende legitim ist, muss sich Österreich an internationale Verpflichtungen halten. Grundlage dafür sind die Anerkennung und der Respekt vor der menschlichen Würde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits ausgesprochen, dass die Nichterbringung von menschenwürdigen Versorgungsleistungen eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt.