Volksanwalt Achitz: AMS empfiehlt Ausbildung, verweigert aber Förderung

16. März 2024

Anna-Sophie P. hat trotz ihrer 50-prozentigen Behinderung die Pflichtschule und eine Teillehre im Handel absolviert. Man habe ihr gesagt, etwas Anderes käme für sie ohnehin nicht in Frage. Weil ein Job im Handel für sie nicht geeignet ist, wollte sich sich die heute 23-Jährige umschulen lassen. Sie hat sich an der Pädagogischen Hochschule Salzburg beworben. Als nur eine von jährlich zwei Personen wurde sie in den Hochschullehrgang BLuE aufgenommen. Beim AMS Salzburg hat sie um die Übernahme der Kurskosten und um eine „Deckung des Lebensunterhalts“ angesucht. Volksanwalt Bernhard Achitz: „Absurderweise weigert sich das AMS aber, diese Ausbildung zu fördern, obwohl es dieselbe Ausbildung auf der eigenen Website empfiehlt.“ „Ich will einen Job haben, wo ich gerne hingehe, und ein selbstbestimmtes Leben führen“, sagt Anna-Sophie P. in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 16. März.

Das inklusive Hochschulprogramm BLuE richtet sich an Studierende mit Beeinträchtigung und bereitet sie auf einen Assistenzberuf vor. Das AMS Salzburg lehnte eine Förderung aber ab, „weil es sich dabei um keine berufsbildende Ausbildung mit anerkanntem Abschluss handelt. Aufgrund des Fachkräftemangels und da wir die Fachleute für den Arbeitsmarkt sind, sehen wir keine erhöhten Vermittlungschancen (…), weshalb wir von einer Förderung absehen.“ 

Langfristige Berufsperspektive statt schnelle Vermittlung in Hilfsjobs!

Stattdessen wollte das AMS Anna-Sophie P. zum Programm „frauenanderskompetent“ schicken. Volksanwalt Achitz: „Dieses Programm richtet sich an Frauen nach längerer Krankheit, nach Arbeitslosigkeit oder mit höherem Alter. Für eine Frau Anfang 20 also wohl eher nicht geeignet.“ Er kritisiert, dass das AMS offenbar nur die schnelle Vermittlung im Kopf hat, statt Frau P. eine Ausbildung zu ermöglichen, mit der sie die Chance bekommt, dauerhaft am ersten Arbeitsmarkt tätig zu sein: „Wenn man Menschen mit Behinderungen in Hilfstätigkeiten vermittelt, landen sie in vielen Fällen nach einem halben Jahr wieder beim AMS … und langfristig oft in einer ‚Werkstätte‘, wo sie statt Lohn nur ein Taschengeld bekommen.“

UN-Behindertenrechtskonvention sieht wirksamen Arbeitsmarkt-Zugang vor

Auch die UN-Behindertenrechtskonvention sieht das gleiche Recht auf Arbeit vor und fordert einen wirksamen Zugang zu allgemeinen fachlichen und beruflichen Beratungsprogrammen, Berufsausbildung und Weiterbildung. Die Volksanwaltschaft kritisiert seit Jahren, dass Menschen mit Behinderungen hingegen oft als arbeitsunfähig eingestuft werden, womit sie von AMS-Förderung und Vermittlung ausgeschlossen sind. Zumindest für Menschen bis 25 Jahre hat das Parlament das nun geändert. Volksanwalt Achitz: „Das AMS muss also umdenken. Im Fall von Frau P. fordere ich dringend, dass das AMS die Ausbildung fördert. Das ist auch mit einer finanziellen Absicherung für Frau P. verbunden – und mit einer besseren Absicherung in der Sozialversicherung.“

 

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