Volksanwalt Achitz: Mehr Power bei der Prävention!

5. April 2024

„Prävention statt Reparaturmedizin bringt allen was: den Menschen mehr gesunde Lebensjahre, und dem öffentlichen Gesundheitssystem langfristige Einsparungen“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz anlässlich des Weltgesundheitstags am 7. April: „Daher kann niemand verstehen, dass Impfungen immer noch selbst bezahlt werden müssen, auch wenn das Nationale Impfgremium sie im ‚Impfplan Österreich‘ empfiehlt. Impfungen müssen nicht nur kostenlos sein, auch der Zugang könnte erleichtert werden, etwa durch öffentliche Impfstraßen mit zentralem Terminmanagement.“

Menschen schieben Impfungen auf, weil sie auf Gratis-Angebot warten

Bei der Volksanwaltschaft melden sich immer wieder Menschen, die sich dringend empfohlene Impfungen nicht leisten können, und fragen nach, wann die empfohlenen Impfungen endlich kostenlos angeboten werden. „In letzter Zeit kommt aber ein weiterer Aspekt dazu: Menschen kündigen an, dass sie darüber nachdenken, Impfungen so lang aufzuschieben, bis es ein kostenloses Angebot gibt. Das verschärft die Dringlichkeit noch weiter“, so Achitz.

„Die HPV-Impfung für mehr junge Menschen kostenlos zugänglich zu machen, war ein guter Beginn, denn damit schützen sich die Geimpften nicht nur selbst, sondern auch andere“, sagt Achitz: „Doch jetzt muss es mit Hochdruck weitergehen! Auch wegen der teuren Herpes-Zoster-Impfung wenden sich weiterhin laufend Menschen an die Volksanwaltschaft.“ Er geht davon aus, dass die öffentliche Hand bei zentraler Beschaffung auch die Kosten im Vergleich zum privat zu bezahlenden Preis deutlich senken könnte.

Bei der Vorsorge spart Österreich gerne

Auch abseits vom Thema Impfen wird in Österreich gerne bei der Prävention gespart, und das Gesundheitssystem wird erst aktiv, wenn es sich um Krankenbehandlung handelt. So werden Dekubitus-Matratzen nicht rechtzeitig bewilligt, um Wundliegen zu verhindern, sondern erst, wenn die meist älteren Menschen bereits wundgelegen sind. Auch Maßnahmen zur Sturzprävention müssten ausgeweitet werden.

Eltern-Kind-Pass: Übergangsregelung gegen 1.300-Euro-Strafen nötig

Eines der wichtigsten Präventionsinstrumente ist der heuer vor 50 Jahren eingeführte Mutter-Kind-Pass, der nun durch den digitalen Eltern-Kind-Pass ersetzt wird. „Hier ist endlich eine Verbesserung in Sicht“, sagt Volksanwalt Achitz. Die Volksanwaltschaft hat seit Jahren kritisiert, dass Eltern 1.300 Euro Kinderbetreuungsgeld verlieren, wenn sie vorgeschriebene Untersuchungen zwar durchführen lassen, aber vergessen, die Bestätigung dafür einzuschicken. Nun soll der Nachweis vollautomatisch übermittelt werden. „Das soll aber erst 2026 in Kraft treten. Bis dahin ist eine Übergangslösung notwendig, damit Eltern nicht derart massiv bestraft werden, obwohl sie alle vorgeschriebenen Untersuchungen gemacht haben.“

Weiteres Manko der Neuregelung ist, dass der Entfall der Vorlagepflicht in Papierform offenbar nicht für alle Eltern gilt. In diesen Sonderfällen sollte klargestellt werden, wie die Eltern vor einer Kürzung des Kinderbetreuungsgelds geschützt werden. Achitz: „Die Krankenkasse sollte sie rechtzeitig informieren müssen, dass die noch Bestätigungen schicken sollen.“

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.