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Willkommen beim Menschenrechtsbeirat!

Im demokratischen Rechtsstaat, wie er durch die österreichische Bundesverfassung grundgelegt ist, bezieht das staatliche Gewaltmonopol, dessen Ausübung in erster Linie der Sicherheitsexekutive zukommt, seine Legitimation aus deren - inneren Frieden und innere Sicherheit stiftenden -
Rechtswahrungsfunktion. ...weiterlesen! 

Aktuelles 

2010/09 - Stellenausschreibung für Kommissionsmitglieder
2010/04 - Empfehlung zum Selbsteintrittsrecht nach Art 3 Abs. 2 Dublin II-VO bei psychisch kranken Personen
2010/04 - Empfehlung zum Umgang mit sogenannten „Polizeikesseln“
2010/03 - Presseinformation: Bericht des Menschenrechtsbeirates über seine Tätigkeit im Jahre 2009
2010/01 - Zwei Empfehlungen des MRB zu Besuchsrecht vor einer Abschiebung und zur PI Pappenheimgasse
2009/12 - Drei Empfehlungen des MRB zum Hungerstreik, Informationsaustausch und PAZ Innsbruck
2009/10 - Drei Empfehlungen des MRB zum Begriff "Haftfähigkeit", PAZ Roßauer Lände und Barrierefreiheit
2009/10 - Haftbedingungen in Anhalteräumen der Sicherheitsbehörden

 

Quicklinks

   
 
 

Menschenrechtsbeirat der Republik Österreich, Geschäftsstelle | Minoritenplatz 9, 1014 Wien
office@menschenrechtsbeirat.at     |    +43 (0) 1 53126 3501