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Willkommen beim Menschenrechtsbeirat!

Im demokratischen Rechtsstaat, wie er durch die österreichische Bundesverfassung grundgelegt ist, bezieht das staatliche Gewaltmonopol, dessen Ausübung in erster Linie der Sicherheitsexekutive zukommt, seine Legitimation aus deren - inneren Frieden und innere Sicherheit stiftenden - Rechtswahrungsfunktion.

Insofern sollen die Achtung und der Schutz der Menschenrechte stets einen selbstverständlichen Bestandteil der Tätigkeit der Sicherheitsexekutive bilden. Aufgabe des Menschenrechtsbeirates ist es, den Bundesminister für Inneres in Fragen der Wahrung der Menschenrechte zu beraten sowie die konsequente und systematische Orientierung der Sicherheitsexekutive an den Menschenrechten durch Beobachtung und begleitende Überprüfung zu fördern.

Der Menschenrechtsbeirat führt Besuche an Anhalteorten durch, identifiziert Defizite und schlägt konkrete Lösungen vor. Im Sinne der Transparenz der Verwaltung wollen wir diese Informationen auch der Öffentlichkeit zugänglich machen. Auf unserer Homepage bieten wir Ihnen Informationen zu unserer Einrichtung, unserer Funktion und unseren Arbeitsergebnissen.

wielinger_frontpage       Univ. Prof. Dr. Gerhart Klaus Wielinger,
                            Vorsitzender des Menschenrechtsbeirates

 

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Quicklinks

   
 
 

Menschenrechtsbeirat der Republik Österreich, Geschäftsstelle | Minoritenplatz 9, 1014 Wien
office@menschenrechtsbeirat.at     |    +43 (0) 1 53126 3501