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viagra 100 Willkommen beim Menschenrechtsbeirat! Im demokratischen Rechtsstaat, wie er durch die österreichische Bundesverfassung grundgelegt ist, bezieht das staatliche Gewaltmonopol, dessen Ausübung in erster Linie der Sicherheitsexekutive zukommt, seine Legitimation aus deren - inneren Frieden und innere Sicherheit stiftenden - Rechtswahrungsfunktion.
Insofern sollen die Achtung und der Schutz der Menschenrechte stets einen selbstverständlichen Bestandteil der Tätigkeit der Sicherheitsexekutive bilden. Aufgabe des Menschenrechtsbeirates ist es, den Bundesminister für Inneres in Fragen der Wahrung der Menschenrechte zu beraten sowie die konsequente und systematische Orientierung der Sicherheitsexekutive an den Menschenrechten durch Beobachtung und begleitende Überprüfung zu fördern. |
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