English Francais Espanol   Magyar Japanese

 

 
 

 

 
   

 
 

viagra 100

2009/10 - Haftbedingungen in Anhalteräumen der Sicherheitsbehörden | Drucken |

Bericht als pdf: download

Zusammenfassung

Seit Ende der 80er-Jahre kam es infolge politischer und wirtschaftlicher Konflikte in denverschiedensten Ländern zu einem enormen Anstieg von Flucht- und Migrationsbewegungenin Richtung Westeuropa und somit auch nach Österreich.

Im Zuge dessen kam es auch zu einem deutlich spürbaren Anstieg fremdenpolizeilicher Amtshandlungen und von so genannten Schubhaften, die bis zu 6 Monate dauern können. In diesem Zusammenhang gilt es die Schwierigkeit zu bewältigen, dass die Schubhaft - welche nur zur Sicherung der persönlichen Anwesenheit dient - in historisch gewachsenen „Gefängnissen“ vollzogen wird und nicht in Gebäuden, welche speziell für diesen Zweckkonzipiert wurden. Daraus resultierend kommt dem BMI und den nachgeordneten Dienststellen eine sehr hohe Verantwortung zu, für die dem reinen Sicherungszweck und ohne Strafcharakter dienenden Anhaltungen entsprechende Standards zu gewährleisten. Da der MRB vornehmlich auch die Aufgabe hat, die Anhaltebedingungen in den einzelnen Dienststellen zu beobachten, haben sich die Kommissionen des Beirats schwergewichtig auch dieser Thematik gewidmet.

Im Oktober 2002 wurde dem MRB seitens der Kommissionen ein Katalog von ausgewählten Mindeststandards für Anhaltebedingungen übermittelt. Die Kommissionen ersuchten den Beirat, sich damit zu befassen und ihn als neue Grundlage für menschenrechtliche Beurteilungen zu beschließen. In weiterer Folge wurde der Wunsch geäußert, diesen Katalog dem BMI zur Kenntnis zu bringen und konsequent die entsprechenden Änderungender einschlägigen Bestimmungen einzufordern und voranzutreiben.

In seiner Sitzung vom 3. Dezember 2002 kam der MRB überein, eine fundierte Überarbeitung der Haftstandards durch eine Arbeitsgruppe des Beirates vorzunehmen. Von dieser Arbeitsgruppe wurde in der Folge der Bericht „Haftbedingungen in Anhalteräumen der Sicherheitsbehörden“ erarbeitet.

Der nunmehr in seiner fünften Überarbeitung, Stand Oktober 2009, vorliegende Haftstandardskatalog beinhaltet die Bereiche

  • Anhaltebedingungen (zu Lage, Größe, Ausstattung und Zustand der Zelle, Belüftung,   Lichtverhältnisse, sanitäre Einrichtungen, Selbstgefährdung, Brandschutz),

  • den Vollzug der Haft (Bekleidung, Beschäftigungsmöglichkeiten, Bewegung im Freien,
     Verpflegung, Rauchen, Körperpflege (Duschmöglichkeiten, Toilette,Versorgung mit 
     Hygieneartikeln), sowie

  • Kontakt nach außen (Verständigungsmöglichkeiten: mit dem Wachpersonal (Rufglocke),
    untereinander, Anhaltung von Ehegatten; Verkehr mit der Außenwelt: Schubhaftbetreuung,
    diplomat. Vertretung, Verständigung einer Vertrauensperson; Beiziehung von
    DolmetscherInnen und Rechtsbeiständen (Rechtsanwaltlicher Journaldienst),
    Telefongespräche, Briefverkehr und Besuche).

Zu sämtlichen Punkten wurden sowohl die Regelungslage in Österreich als auch internationale Empfehlungen und Entwicklungsperspektiven aufgearbeitet. Im Abschnitt V., Anhang D, wird hingegen lediglich auf bereits vom MRB erstellte, für die Anhaltung von Menschen relevante Berichte verwiesen.

In erster Linie soll der Katalog den Kommissionen des MRB eine Orientierung bei ihren Besuchen bieten. Der Bericht wird nach Änderungen, seien sie gesetzlicher Natur, dem Erkennen neuer Problembereiche, neu entwickelter Perspektiven etc., oder durch die Ergänzung des Punktes „Internationale Standards“ oder der Einbeziehung aktueller Literatur, möglichst einmal jährlich aktualisiert.

 

...zurück!   

 

Quicklinks

   
 
 

Menschenrechtsbeirat der Republik Österreich, Geschäftsstelle | Minoritenplatz 9, 1014 Wien
office@menschenrechtsbeirat.at     |    +43 (0) 1 53126 3501