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2009/12 - Drei Empfehlungen des MRB zum Hungerstreik, Informationsaustausch und PAZ Innsbruck | Drucken |


Hungerstreikende und offener Vollzug

Der Menschenrechtsbeirat verweist auf seine bisher zu diesem Thema abgegebenen Empfehlungen (87, 199, 200, 277).  Aufgrund einer ärztlichen Anweisung im PAZ Eisenstadt, die vorsieht, dass Hungerstreikende vom offenen Vollzug auszuschließen sind, hält es der Menschenrechtsbeirat jedoch für dringend geboten, dazu eine weitere Empfehlungen abzugeben.

Empfehlung Nr. 344:
(1.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt von Anweisungen abzusehen, die vorsehen, Hungerstreikenden die Aufnahme und den Verbleib in offenen Stationen eines PAZ zu verbieten. Allfällige bisher getroffene einschlägige Anordnungen wären zu überprüfen. 

Ergänzung zur Richtlinie für die Organisation und Durchführung von Abschiebungen und Zurückweisungen auf dem Luftweg

Die zweite Empfehlung betrifft eine Ergänzung der Richtlinie für die Organisation und Durchführung von Abschiebungen und Zurückweisungen auf dem Luftwege. Sie trägt einer Beobachtung der Kommission OLG Linz Rechnung, der zufolge Defizite in der Kommunikation zwischen den an der Abschiebung Beteiligten bestehen.

Empfehlung Nr. 345:
(2.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt eine Ergänzung der RL für die Organisation und Durchführung von Abschiebungen und Zurückweisungen auf dem Luftweg (RL: BMI-EE2300/0054-II/2/b/07):

Es möge angeordnet werden, dass das Abschiebeteam und die sonst beteiligten Dienststellen, insbesondere das PAZ, einander wechselseitig aktiv Informationen über die Abzuschiebenden zur Verfügung stellen, um einen gemeinsamen Wissensstand zu erreichen.

PAZ Innsbruck

Die dritte Empfehlung weist auf dringend notwendige Verbesserungen im PAZ Innsbruck hin.

Empfehlung Nr. 346:
(3.) Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt im Rahmen der angekündigten Generalsanierung des PAZ Innsbrucks bei der Planung zu berücksichtigen, dass der erweiterte Haftraum (offener Vollzug) nach dem Umbau zwei Drittel des Haftraumes umfasst.

  • die Bedingungen in den besonders gesicherten Hafträumen in den PAZ in Innsbruck soweit
    verbessert werden, dass genügend Einfall von natürlichem Licht gegeben ist.
  • Frauen nach der Sanierung jederzeit Zugang zu Sanitär- und Duscheinrichtungen haben, ohne das
    Personal von dem Wunsch verständigen zu müssen (Duschen in den Frauenzellen).
  • den Besuchsraum so zu gestalten, dass Besuche unter offeneren Bedingungen stattfinden.
 

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Quicklinks

   
 
 

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