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Dem Menschenrechtsbeirat gehören elf Mitglieder und ebensoviele Ersatzmitglieder an.
Für den/der Vorsitzenden des Beirates und seinem Vertreter/seiner Vertreterin kommt dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes das Vorschlagsrecht zu. Sie sind aus dem Kreis der Mitglieder des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofs sowie jener Personen auszuwählen, denen an einer österreichischen Universität die Lehrbefugnis für Verfassungsrecht zukommt. Je ein Mitglied (Ersatzmitglied) wird auf Vorschlag des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Justiz bestellt, fünf weitere Mitglieder (Ersatzmitglieder) auf Vorschlag privater gemeinnütziger Einrichtungen, die sich der Wahrung der Menschenrechte widmen. Die übrigen drei Mitglieder (Ersatzmitglieder) werden durch den Bundesminister für Inneres ohne Vorschlag bestellt.
Im Menschenrechtsbeirat sind somit die für Fragen der Menschenrechtsschutzes wichtigsten Ressorts der Bundesverwaltung einerseits und auf dem Gebiet des Menschenrechtsschutzes tätige nichtstaatliche Organisationen (SOS Menschenrechte Österreich, Verein Menschenrechte Österreich, Caritas Österreich, Diakonie Österreich und Volkshilfe Österreich) andererseits vorgeschlagen wurden, an. Gerade diese Zusammensetzung soll Gewähr dafür bieten, dass der Menschenrechtsbeirat seinen Aufgaben ebenso ausgewogen wich kompetent nachkommt. Der Beirat ist dadurch aber auch ein Vernetzungsträger zugunsten eines institutionalisierten Dialoges zwischen der Sicherheitsexekutive und VertreterInnen der Zivilgesellschaft zu den aus den Menschenrechten folgenden Anforderungen an die Tätigkeit der Sicherheitsexekutive.
Die Mitglieder des Menschenrechtsbeirates üben ihre Funktion ehrenamtlich aus. In jedem Fall kann nur ernannt werden, wer dazu seine Zustimmung erklärt hat. Die Mitglieder werden für eine Funktionsperiode von drei Jahren bestellt, die Wiederbestellung ist möglich. Außer durch Zeitablauf endet die Funktion auch durch Abberufung seitens des Bundesministers für Inneres, durch Verzicht oder Tod des Mitgliedes (Ersatzmitgliedes).
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