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Neben der Erstattung von Empfehlungen zu aktuellen, das Innenressort betreffenden menschenrechtlichen Fragestellungen und im Zuge der Aufarbeitung von Themenschwerpunkten bringt sich der Menschenrechtsbeirat immer wieder im Rahmen von Stellungnahmen zu Begutachtungsentwürfen in Gesetz- bzw. Verordnungsgebungsverfahren ein.
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