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Die Tätigkeit des Menschenrechtsbeirates endet nicht mit der Erstattung einer Empfehlung an den Bundesminister für Inneres. Gerade das follow-up zu den Verbesserungsvorschlägen stellt einen wichtigen Beitrag zur Präventionsarbeit dar, weshalb der Beirat eine eigene Arbeitsgruppe „Evaluierung“ damit betraut hat, die erstatteten Empfehlungen nach einem gewissen Zeitraum auf ihre Umsetzungs in der Praxis hin zu durchleuchten.
Methodik und Bewertung: Die Arbeitsgruppe legt im Voraus quartalsmäßig ein oder mehrere Schwerpunkthemen – so z.B. spezifische medizinische Problemlagen (insbesondere Hungerstreik), Problemabschiebungen und Minderjährige in Schubhaft – und die dazugehörenden Empfehlungen fest. Diese "Schwerpunktempfehlungen" werden dem BMI mit dem Ersuchen um Bekanntgabe der dazu erfolgten Umsetzungsmaßnahmen bis zum Quartalsende bekannt gegeben. Gleichzeitig werden die "Schwerpunktempfehlungen" zu Beginn jedes Quartals an die Kommissionen mit dem Auftrag übermittelt, ihre Umsetzung in der Praxis zu erheben ebenfalls darüber zu berichten. Zusätzliche Informationen über die Auswirkungen der Empfehlungen in der Praxis werden auch im Wege der Zusammenarbeit mit den Schubhaftbetreuungsorganisationen eingeholt. Auf Grundlage dieser und weiterer von der Geschäftsstelle eingeholter Informationen (Gesetze, Erlässe, internationale Standards und Empfehlungen, Einsicht in die Berichte der Kommissionen etc.) erarbeitet die Arbeitsgruppe einen Bewertungsvorschlag, die abschließende Bewertung erfolgt durch Beschluss des Beirates.
Seiner Bewertung des Umsetzungsstandes legt der Menschenrechtsbeirat vier Kategorien zu Grunde:
- Umgesetzt: aus der Sicht des Beirates wurden seitens des BMI die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlung gesetzt und finden auch in der Praxis Berücksichtigung.
- Überwiegend umgesetzt: aus der Sicht des MRB wurden seitens des BMI die erforderlichen Maßnahmen zum überwiegenden Teil gesetzt, in der Praxis beispielsweise wurden allerdings noch Umsetzungsmängel geortet.
- Überwiegend nicht umgesetzt: aus der Sicht des MRB wurden seitens des BMI die erforderlichen Maßnahmen lediglich zu einem geringen Teil gesetzt.
- Nicht umgesetzt: aus der Sicht des MRB wurden seitens des BMI nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlung gesetzt.
Festzuhalten ist an dieser Stelle, dass die vorliegende Bewertung des Umsetzungsstandes der Empfehlungen eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Erhebungen und auf Basis der der Arbeitsgruppe vorliegenden Informationen darstellt und daher weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Endgültigkeit erhebt. Es ist daher möglich, dass seitdem Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen ergriffen wurden und in der Bewertung keinen Niederschlag gefunden haben.
Viel mehr als die statistische Erfassung des Umsetzungsstandes der Empfehlungen soll nach Ansicht des Beirates künftig das Follow-up, also die Begleitung des Umsetzungsprozesses im Vordergrund stehen. Aufgabe der Arbeitsgruppe „Evaluierung“ wird es daher sein, aufgrund der vorhandenen Ergebnisse jene Schwerpunkte zu definieren und herauszugreifen, bezüglich derer mit den für die Umsetzung verantwortlichen Stellen im BMI der Dialog – beispielsweise im Rahmen von Round-Table Gesprächen – verstärkt werden soll.
Bis Ende des Jahres 2004 wurden sämtliche vom Menschenrechtsbeirat bis zum 31. Dezember 2002 erstatteten Empfehlungen evaluiert. Die Ergebnisse im Detail finden Sie nachstehend als pdf-files zum Herunterladen. Die Ergebnisse der Evaluierung werden auch jährlich als Beiheft zum Tätigkeitsbericht veröffentlicht und können bei der Geschäftsstelle angefordert werden:
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