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FAQ
Was sind die Aufgaben des Menschenrechtsbeirates?
Was sind die inhaltlichen Schwerpunkte des Menschenrechtsbeirates?
Was geschieht mit den Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates?
Ich fühle mich in meinen Menschenrechten verletzt. Was kann der Menschenrechtsbeirat für mich tun?
Welche Aufgaben haben die Kommissionen des Menschenrechtsbeirates?
Wodurch unterscheidet sich der Menschenrechtsbeirat von den Kommissionen?
Wie kann ich mit den Kommissionen des Menschenrechtsbeirates Kontakt aufnehmen?
In welchem Verhältnis steht der Menschenrechtsbeirat zum Bundesministerium für Inneres?
In welchem Verhältnis stehen die Kommissionen des Menschenrechtsbeirates zum BM.I
Welche Mittel stehen dem Menschenrechtsbeirat für die Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung?
Werden meine Fragen, meine Daten vertraulich behandelt?
Kann ich mich beim Menschenrechtsbeirat bewerben?
- als Mitglied des Menschenrechtsbeirates
- als Mitglied der Kommissionen des Menschenrechtsbeirates
Welche Verpflichtung trifft Österreich mit der bevorstehenden OPCAT-Ratifizierung?
 

 

Quicklinks

   
 
 

Menschenrechtsbeirat der Republik Österreich, Geschäftsstelle | Minoritenplatz 9, 1014 Wien
office@menschenrechtsbeirat.at     |    +43 (0) 1 53126 3501